Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung für das vorherige Jahr?

Die Abrechnungen werden von uns circa dritten Quartal des Folgejahres zugestellt. Beispiel: Die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 erhalten Sie CIRCA im dritten Quartal des Jahres 2022.

 

Ich benötige für meine aktuelle Steuererklärung die Nebenkostenabrechnung, habe Sie jedoch noch nicht erhalten...

Für die Steuererklärung ist es möglich und rechtens die Nebenkosten des Vorjahres anzugeben. Das heißt: Für das Steuer­jahr 2021 werden die Neben­kosten für 2020 angegeben. Entsprechend werden im nächsten Jahr die Neben­kosten für 2021 angegeben.

Da wir keine Steuerberater sind, mögen die Mieter bitte das obige Vorgehen stets noch einmal mit ihrem Steuerberater besprechen und sich dort beraten lassen.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen der Nebenkostenabrechnung und der Heiz-und Betriebskostenabrechnung?

Es gibt keinen Unterschied. Sie erhalten einmal jährlich von uns die Nebenkostenabrechnung für den vorangegangenen Zeitraum. Die Nebenkostenabrechnung ist der Oberbegriff und beinhaltet die Betriebskostenabrechnung nebst Wasserabrechnung sowie die Heizkostenabrechnung für Ihre Wohnung.

 

Für welchen Zeitraum erfolgt meine Nebenkostenabrechnung?

Sie erhalten von uns regelmäßig eine Nebenkostenabrechnung, in der detailliert nach Leistungspositionen die tatsächlich angefallenen Betriebs-und Heizungskosten dargelegt und mir Ihren Vorauszahlungen verrechnet werden.

Die Abrechnung, die Sie im laufenden Jahr erhalten, bezieht sich immer auf einen bereits vergangenen Zeitraum, der im Betreff des Abrechnungsschreibens genau angegeben ist. (Beispiel: Ihre Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2013-31.12.2013)

 

 

Muss ich meine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung in einer Summe zahlen?

Unter gewissen Umständen ist es möglich, eine Teilzahlung mit uns zu vereinbaren. Sprechen Sie mit uns!

 

 

Wie erfolgt die Verteilung der Betriebskosten und der Heizkosten?

Die Umlage der Betriebskosten erfolgt anteilig auf die Mieter. Es gibt je nach Kostenart und Nutzung der Mietfläche unterschiedliche Verteilungssysteme. Damit möchte man größtmögliche Gerechtigkeit gewährleisten. Die Betriebskosten ohne Heizung und Wassererwärmung werden nach der Wohn-und Nutzfläche verteilt. Auf jeder Nebenkostenabrechnung ist die Umlage der Kosten genau erklärt.

Die Kosten für die Heizung und Wassererwärmung (ohne die Kosten für Frisch-und Schmutzwasser). In der Heizkostenverordnung ist die Berechnung und Verteilung der warmen Betriebskosten, das sind die Kosten für die Heizung- und Wassererwärmung, vorgeschrieben. Diese Kosten werden nach Wohn-bzw. Heizfläche und individuellem Verbrauch verteilt. Zulässig bei der Aufteilung sind maximal 70:30 (70 % Verbrauchskosten zu 30% Grundkosten über Wohn-/Nutzfläche) und minimal 50:50 (50% Verbrauchskosten zu 50% Grundkosten über Wohn-/Nutzfläche). Die Erfassung Ihres Verbrauchs wird von elektronischen Heizkostenverteilern, welche an jedem Ihrer Heizkörper befestigt sind, ermittelt.

 

Warum habe ich jedes Jahr unterschiedliche Heizkosten, obwohl sich mein Heizverhalten nicht geändert hat?

Das liegt zum einen an unterschiedlichen Witterungsverhältnissen: Die benötigte Wärmemenge schwankt je nach Außentemperatur und Dauer der Heizperiode. Zum anderen ist für die Heizkosten der Tarif des jeweiligen Versorgungsbetriebes ausschlaggebend, der sich ebenfalls ändern kann.

 

 

Wie werden meine Kaltwasserkosten berechnet?

Alle Wohnungen verfügen über Kaltwasserzähler, welche Ihren Verbrauch genau erfassen. Die Kaltwasserabrechnung ist, sollten Sie keine direkten Verträge mit Hamburg Wasser abgeschlossen haben, Ihrer Nebenkostenabrechnung beigefügt.

 

 

Mein Mietverhältnis endete zum 31. des Monats. Ich bin jedoch schon am 15. ausgezogen. Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich die Betriebs-und Heizkosten tragen?

Die Betriebs-und Heizkosten werden Ihnen für die Zeit bis zum vereinbarten Mietende, welches Sie Ihrer Kündigungsbestätigung entnehmen können, berechnet. Die Kosten für einen theoretischen Wohnungsleerstand übernimmt stets der Vermieter.

 

 

Ich bin erst im IV. Quartal des Jahres eingezogen und habe so hohe Heizkosten, dass ich nachzahlen musste - das kann doch nicht stimmen!?

Die monatliche Vorauszahlung für Heizung ist ein Durchschnittswert, der sich aus der Kalkulation für ein komplettes Jahr ergibt. Nun ist der Heizungsbedarf während eines Jahres sehr unterschiedlich; im Sommer wird fast nur für die Warmwasserbereitung Heizenergie verbraucht. Zieht also jemand zum Ende des Jahres - zu einer Zeit hohen Heizbedarfs - ein, so sind die Heizkosten für diesen Zeitraum höher als die Vorauszahlungen. In solchen Fällen werden häufig Nachzahlungen erhoben. Es ist jedoch verwaltungstechnisch unmöglich, jeden Monat unterschiedliche Vorauszahlungsbeträge für Heizung vom Mieter zu verlangen. Im Laufe eines Jahres gleichen sich unterschiedlich hohe Heizkosten und konstante Vorauszahlungen aus.

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