Fragen zur Beendigung des Mietverhältnisses

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die Kündigung hat stets schriftlich in Briefform und von jeder Mietpartei im Original unterschrieben zu erfolgen. Den Brief senden Sie bitte an: Uhlenhorst Immobilien, Karlstraße 34, 22085 Hamburg. Am Einfachsten geht es mit unserem Kündigungsformular. Der Einwurf in unseren Außenbriefkasten ist ebenfalls möglich. Kündigungen per Email werden nicht akzeptiert.

 

Welche Punkte sind bei einer Kündigung des Mietvertrages zu beachten?

Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich erhalten. Hierbei einzuhaltende Fristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese Fristen beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Ende des Mietverhältnisses.

Unabhängig von der oben angeführten Kündigungsfrist im Vertrag, muss uns das Schreiben bis spätestens am 3. Werktag (inklusive Samstag!) eines Kalendermonats vorliegen. Ausschlaggebend ist hier das Datum des Eingangs bei uns, nicht das Datum des Schreibens oder des Poststempels. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich hier ein Einschreiben zu verwenden.

Beispiel:

Sie möchten Ihre Wohnung zum 31.05. kündigen.

Im Mietvertrag ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart.

Das Kündigungsschreiben muss bei uns spätestens am 04.03. eingegangen sein.

Insofern kein Sonn- oder Feiertag dazwischen liegt, am 03.03.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Ich habe meine Kündigung abgeschickt - Wie geht es jetzt weiter?

Sie erhalten nach circa zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung von uns. In dieser Kündigungsbestätigung können Sie den Kündigungszeitpunkt entnehmen. Es folgt gemeinsam mit Ihnen ein Wohnungsvorabnahmetermin in Ihrer Wohnung, bei welchem der Zustand Ihrer Wohnung aufgenommen und ein Besichtigungstermin mit Mietinteressenten abgestimmt wird.

 

 

Ich habe gekündigt und möchte gerne vor offiziellem Vertragsende aus dem Mietvertrag entlassen werden - Ist das möglich und darf ich einen Nachmieter stellen?

Gerne versuchen wir unsere Mieter bei einem früheren Auszug zu unterstützen. Hierbei ist zunächst wichtig, dass Sie in Ihrer Kündigung bereits den Wunsch einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag mit Datum benennen. Wir werden sodann beim Vorabnahmetermin das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Eine Verpflichtung des Eigentümers Sie vorzeitig zu entlassen besteht jedoch nicht. Eine aktiv durch Sie durchgeführte Nachmietersuche (beispielsweise Inserate in den gängigen Immobilienportalen) wird vom Eigentümer nicht gewünscht. Die Gründe hierfür erklären wir Ihnen gerne beim Vorabnahmetermin.

 

 

Wann erhalte ich meine Mietsicherheit zurück?

Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben und keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen, wird Ihre Kaution unverzüglich nach der Rückgabe der Wohnung an uns bzw. Übergabe an den neuen Mieter aufgelöst. Hierzu senden wir - wenn Sie die Kaution in Form eines Sparbuches mit Verpfändungserklärung geleistet haben - selbiges an die Bank im Original verbunden mit der Bitte den Kautionsbetrag aufzulösen und auf Ihr bei uns für Sie geführten Mieterkonto zu transferieren. Bei einigen Banken kann es vorkommen, dass Sie als Mieter noch eine Information erhalten, dass der Vermieter die Kaution aufgelöst und Sie um Zustimmung bittet. Dieses sollten Sie sodann tun. 

Ist der Betrag eingegangen, erhalten im Anschluss eine Kautionsabrechnung. Aus dieser geht hervor, ob etwas von der Kaution einbehalten werden musste. Da nach der Kündigung noch mindestens eine Nebenkostenabrechnung aussteht, behalten wir einen geringen Betrag für die Nebenkostenabrechnungen ein. Dieser orientiert sich in der Höhe an Ihren vorherigen Abrechnungen. Auch dieser Betrag wird nach Abrechnung der letzten Nebenkostenabrechnung natürlich verrechnet bzw. Ausgezahlt und auf das von Ihnen im Übergabeprotokoll eingetragene Konto überwiesen.

Der gesamte Vorgang dauert üblicherweise von Rückgabe der Wohnung bis tatsächlicher Gutschrift auf Ihrem Konto circa vier bis fünf Wochen.

 

 

Ich benötige eine VERMIETERBESCHEINIGUNG (auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), für die Wohnungsbewerbung.

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, dass Sie eine Bescheinigung wünschen. Wir werden sodann den Vorgang prüfen und Ihnen die kostenpflichtige Bescheinigung ausstellen.


 

Mein (e) Partner(in) und ich haben uns getrennt. Einer von uns möchte aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden. Wie ist hier der Vorgang?

Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag kein Problem da. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners ist es jedoch notwendig, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.

Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen aktuellen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür mögen Sie bitte die Selbstauskunft (siehe Downloadbereich) sowie das Dokument “Änderung des Mietvertragspartners” inklusive der in diesem Schreiben genannten erforderlichen Anlagen (beidseitige, farbige Kopie des Personalausweises, aktuelle Einkommensnachweise, aktuelle Schufaauskunft) per Post im Original zusenden. Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, müssen stets alle Parteien das Dokument unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.

Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein kostenpflichtiger Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern ( den ausscheidenden sowie den verbleibenden Vertragspartner) zu unterzeichnen ist.

 

 

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