Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Ich benötige eine VERMIETERBESCHEINIGUNG (auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), für die Wohnungsbewerbung.

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, dass Sie eine Bescheinigung wünschen. Wir werden sodann den Vorgang prüfen und Ihnen die kostenpflichtige Bescheinigung ausstellen.

 

Ich benötige eine WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG, um mich beim Amt anzumelden.

Eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie stets im Mieterbegrüßungsschreiben von uns. Das Mieterbegrüßungsschreiben wurde Ihnen nach Unterschrift des Mietvertrages in unserem Mieterbüro übergeben. Falls Sie Ihre verlegt haben sollten, klicken Sie bitte auf folgenden Link des Bezirksamtes, füllen die Ihnen bekannten Daten aus und senden uns das Formular per Email an: verwaltung (at) uhlenhorst-immobilien.de. Wir werden sodann die fehlenden Daten ergänzen und Ihnen erneut zusenden. 


Ich möchte gerne, dass mein neuer Lebenspartner in meinen bestehenden Mietvertrag aufgenommen wird. Wie ist hier der Vorgang?

Die Aufnahme eines weiteren Vertragspartners ist in der Regel möglich. Zu diesem Zwecke benötigen wir vom zusätzlichen Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür mögen Sie bitte die Selbstauskunft (siehe Downloadbereich) sowie das Dokument “Änderung des Mietvertragspartners” inklusive der in diesem Schreiben genannten erforderlichen Anlagen (beidseitige, farbige Kopie des Personalausweises, aktuelle Einkommensnachweise, Schufaauskunft) per Post im Original zusenden.

Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, müssen stets alle Parteien das Dokument unterschreiben. Wenn der Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie ebenfalls eine Meldebestätigung von uns.

 

Mein (e) Partner(in) und ich haben uns getrennt. Einer von uns möchte aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden. Wie ist hier der Vorgang?

Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag kein Problem da. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners ist es jedoch notwendig, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.

Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen aktuellen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür mögen Sie bitte die Selbstauskunft (siehe Downloadbereich) sowie das Dokument “Änderung des Mietvertragspartners” inklusive der in diesem Schreiben genannten erforderlichen Anlagen (beidseitige, farbige Kopie des Personalausweises, aktuelle Einkommensnachweise, aktuelle Schufaauskunft) per Post im Original zusenden. Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, müssen stets alle Parteien das Dokument unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.

Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein kostenpflichtiger Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern ( den ausscheidenden sowie den verbleibenden Vertragspartner) zu unterzeichnen ist.

 

Woher bekomme ich einen zusätzlichen Schlüssel?

Häufig verfügen unsere Objekte über zentrale Schließanlagen, so dass Sie nicht selbst einen Zweitschlüssel erstellen lassen können; dies dient der Sicherheit aller Mieter.

Bitte schicken Sie uns diesbezüglich eine Email mit den sich auf den Schlüssel befindlichen, eingravierten Nummern sowie die Anzahl der Schlüssel, welche wir für Sie bestellen sollen. Die Kosten teilen wir Ihnen vor der endgültigen Bestellung mit. Alternativ können Sie unser Formular für die Schlüsselbestellung ausfüllen.

 

Ich benötige eine VERMIETERBESCHEINIGUNG (auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), für die Wohnungsbewerbung.

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, dass Sie eine Bescheinigung wünschen. Wir werden sodann den Vorgang prüfen und Ihnen die kostenpflichtige Bescheinigung ausstellen.

 

Mein BRIEFKASTEN SCHLÜSSEL ist weg / abgebrochen

Bitte prüfen Sie zunächst Folgendes:

Sie haben noch einen zweiten Schlüssel:

Diesen können Sie einfach bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl duplizieren lassen.

Sie haben alle Schlüssel verloren:

Schauen Sie zunächst durch Ihre Briefkastenklappe, ob Sie im inneren einen Aufkleber mit einer Nummer erkennen können. Mit Hilfe dieser Nummer sowie dem Fabrikat (steht meistens auf der Anlage - zum Beispiel "Knobloch oder Renz") gehen Sie zu einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl, geben das Fabrikat sowie Ihre Schlüsselnummer an und lassen sich dort die Schlüssel herstellen.

Ihr Schlüssel ist abgebrochen, aber Sie können noch die Schlüsselnummer erkennen:

Mit Hilfe der Schlüsselnummer sowie dem Fabrikat (steht meistens auf der Anlage - zum Beispiel "Knobloch oder Renz") gehen Sie zu einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl, geben das Fabrikat sowie Ihre Schlüsselnummer an und lassen sich dort die Schlüssel herstellen.

Keines der obigen Optionen trifft zu:

Sie gehen zu einen Schlüsseldienst Ihrer Wahl, lassen den Zylinder des Briefkastens erneuern und nehmen direkt zwei neue Schlüssel vom Schlüsseldienst in Empfang.

Nur bei Schlüsseldefekten und Vandalismus übernimmt der Eigentümer die Kosten.

Die Ihnen erstanden Kosten mögen Sie bitte in das Auslagenformular eintragen und uns gemeinsam mit den Originalrechnungen per Post zusenden. Das Formular finden Sie auf unserer Website unter: www.uhlenhorst-immobiilen.de im Mieterbereich unter Downloads.

 

Wir haben geheiratet, müssen die Verträge geändert werden und benötigen Sie Unterlagen von uns?

Eine Änderung bestehender Verträge ist nicht notwendig. Bitte senden Sie uns ausschließlich eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde (wenn Sie dieses per Email tun, bitte im pdf Format) zu. Die meisten Mieter möchten nach einer Heirat zunächst für ein paar Monate die alten Namensschilder so belassen, da zum Teil noch Post auf den alten Namen ausgestellt wird. Sollte sich dieses ändern, geben Sie uns bitte bescheid.

 

 

An wen wende ich mich, wenn ich einen Mangel oder eine Beschwerde melden möchte und wie ist der weitere Verlauf?

Mängel und Beschwerden können Sie uns bequem per Email oder Telefon melden. Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung und Begutachtung des Mangels in Verbindung. In einigen Fällen beauftragen wir direkt einen spezialisierten Handwerker, welcher sich mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen wird.

 


Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

In diesem Fall sollte uns die Störung in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Bitte vergessen Sie nicht auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Unzulänglichkeiten mit ihrer Unterschrift bestätigen. Das ist wichtig, falls es hier zu einer Abmahnung oder evtl. einer Kündigung kommt.

 


Was tun bei Ruhestörung?

Suchen Sie am Besten zunächst das persönliche Gespräch! Bitten Sie den Störenfried, die Ruhestörungen einzustellen. Sollte Ihr Nachbar dennoch weiterhin Lärm verursachen, ist es erforderlich, dass Sie genau notieren, wann, wie lange und in welcher Form oder mit welchem Wortlaut die Störung auftritt. Wenden Sie sich dann mit diesem sogenannten „Lärmprotokoll“ an uns. Bitten Sie auch andere Nachbarn, die sich ebenfalls gestört fühlen, es Ihnen gleich zu tun. Das schafft mehr Objektivität bei der Einschätzung der Situation und sorgt für mehr aussagekräftige „Beweise“.

 

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Zierfische, Kanarienvögel, Hamster und andere Kleintiere können grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden.

Für größere Tiere, wie Hunde oder Katzen, ist es üblicher Weise im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Einen Antrag hierzu finden Sie unter Downloads.

Generell gilt: Bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung darf es nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen, außerdem darf die Wohnung nicht beschädigt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir Sie bei Interesse an unseren Objekten bitten uns unbedingt mitzuteilen, ob Sie ein Haustier besitzen.

 

Wer ist bei Problemen mit dem TV-Empfang, dem Telefon oder dem Internet zuständig?

Bei Ausfall des Kabelfernsehens oder Empfangsstörungen wenden Sie sich bitte zunächst an den Anlagenbetreiber Kabel Deutschland Haben Sie Probleme mit dem Telefon oder dem Internet, ist der von Ihnen beauftragte Anbieter zuständig.

 

Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

 

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Melden Sie sich umgehend bei uns. Warten Sie auch nicht zu lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist, sondern melden Sie sich bereits dann, wenn er für Sie abzusehen ist, damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden können. Wir haben ein offenes Ohr für solche Probleme und sind auch in vielen Fällen in der Lage, Ihnen bei kurzfristigen Mietschulden eine Teilzahlungsvereinbarung anzubieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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